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Nach dem Umzug anmelden – Amtsbrief in Leichter Sprache

Wer neu in eine Gemeinde zieht, muss sich anmelden. In Leichter Sprache erklären Sie, wohin man geht, bis wann und was man mitbringt.

Vorher · Standarddeutsch

Sehr geehrte Neuzuzügerin, sehr geehrter Neuzuzüger, gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie sich innert 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis sowie Ihren Mietvertrag mit.

Nachher · Leichte Sprache
Guten Tag Sie sind neu in unserer Gemeinde. Herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde an. Gehen Sie dafür zur Einwohnerkontrolle. Die Einwohnerkontrolle ist ein Büro bei der Gemeinde. Kommen Sie in den ersten 14 Tagen. Bringen Sie diese Sachen mit: Ihren Ausweis. Ihren Mietvertrag. Freundliche Grüsse

Angewendete Regeln

Warum funktioniert das?

  • «innert 14 Tagen» wird zu «in den ersten 14 Tagen» – leichter zu rechnen.
  • Das Fachwort «Einwohnerkontrolle» wird erklärt.
  • Was man mitbringt, steht als Liste, je ein Punkt pro Zeile.

Diese Vorlage benutzen

[…] = ausfüllen
Guten Tag Sie sind neu in unserer Gemeinde. Herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde an. Gehen Sie dafür zur Einwohnerkontrolle. Die Einwohnerkontrolle ist im Haus: [Adresse]. Die Öffnungs-Zeiten sind: [Zeiten]. Kommen Sie in den ersten 14 Tagen. Bringen Sie diese Sachen mit: Ihren Ausweis. Ihren Mietvertrag. Freundliche Grüsse [Gemeinde]

Worauf achten

  • Nennen Sie die Adresse und die Öffnungs-Zeiten.
  • Schreiben Sie die Frist einfach.
  • Sagen Sie klar, was man mitbringen muss.
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Hinweis: Diese Vorlage ist ein Muster zum Anpassen. Lesen Sie den fertigen Text vor dem Versand gegen. Tipp: In Leichter Sprache helfen Bilder beim Verstehen – ergänzen Sie wo möglich ein passendes Foto oder Piktogramm. Was Leichte Sprache ausmacht, erklären wir unter Regeln der Leichten Sprache und Leichte vs. Einfache Sprache.

Häufige Fragen

Wie erkläre ich eine Anmelde-Frist?

Schreiben Sie «in den ersten 14 Tagen» statt «innert 14 Tagen». So ist die Frist leichter zu rechnen.

Soll ich «Einwohnerkontrolle» erklären?

Ja. Fügen Sie an: «Die Einwohnerkontrolle ist ein Büro bei der Gemeinde.»