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Nach dem Umzug anmelden – Amtsbrief in Leichter Sprache
Wer neu in eine Gemeinde zieht, muss sich anmelden. In Leichter Sprache erklären Sie, wohin man geht, bis wann und was man mitbringt.
Sehr geehrte Neuzuzügerin, sehr geehrter Neuzuzüger, gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie sich innert 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis sowie Ihren Mietvertrag mit.
Angewendete Regeln
- Fachwort erklärt: Einwohnerkontrolle (W3)
- Frist einfach: «in den ersten 14 Tagen»
- Mitbringen als Liste
- freundlicher Ton
Warum funktioniert das?
- «innert 14 Tagen» wird zu «in den ersten 14 Tagen» – leichter zu rechnen.
- Das Fachwort «Einwohnerkontrolle» wird erklärt.
- Was man mitbringt, steht als Liste, je ein Punkt pro Zeile.
Diese Vorlage benutzen
[…] = ausfüllenWorauf achten
- Nennen Sie die Adresse und die Öffnungs-Zeiten.
- Schreiben Sie die Frist einfach.
- Sagen Sie klar, was man mitbringen muss.
Hinweis: Diese Vorlage ist ein Muster zum Anpassen. Lesen Sie den fertigen Text vor dem Versand gegen. Tipp: In Leichter Sprache helfen Bilder beim Verstehen – ergänzen Sie wo möglich ein passendes Foto oder Piktogramm. Was Leichte Sprache ausmacht, erklären wir unter Regeln der Leichten Sprache und Leichte vs. Einfache Sprache.
Häufige Fragen
Wie erkläre ich eine Anmelde-Frist?
Schreiben Sie «in den ersten 14 Tagen» statt «innert 14 Tagen». So ist die Frist leichter zu rechnen.
Soll ich «Einwohnerkontrolle» erklären?
Ja. Fügen Sie an: «Die Einwohnerkontrolle ist ein Büro bei der Gemeinde.»